AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TDD Train Driver Dienstleistungs GmbH
§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Wirksam, sollte es keine sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der TDD GmbH geben. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden als dann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.
§ 2 Behördliche Genehmigung
TDD GmbH ist im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt durch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit.
§ 3 Rechtsstellung der TDD –Mitarbeiter
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen TDD -Mitarbeiter und Kunde begründet. Während des Einsatzes unterliegen TDD -Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.
§ 4 Leistungen der TDD-Mitarbeiter
TDD stellt dem Kunden sorgfältig geprüfte Lokführer mit den erforderlichen Qualifikationen zur Verfügung. Die TDD Mitarbeiter erfahren eine jährlich Überwachungsfahrt, sowie den jährlichen Fortbildungsunterricht für Lokführer. Unsere Mitarbeiter besitzen eine Tauglichkeit nach TfV. Des weiteren sind sie mit entsprechender Arbeitsbekleidung, sowie den üblichen Arbeitsmaterialien ausgestattet.
§ 5 Einsatz der TDD-Mitarbeiter
Die Disposition unserer Mitarbeiter wird von der TDD Disposition ausgeführt, wobei wir auf die besonderen Verhältnisse des Betriebes und Wünsche unseres Kunden Rücksicht nehmen, soweit uns dies möglich ist. Änderungen von Einsatzdauer und Arbeitszeit können ausschließlich mit der TDD Disposition und dem Kunden vereinbart werden.
§ 6 Allgemeine Pflichten der TDD GmbH TDD verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.
§ 7 Allgemeine Pflichten des Auftraggebers
Der Kunde verpflichtet sich, unsere Mitarbeiter weder abzuwerben noch einen etwaigen Arbeitsvertragsbruch unserer Mitarbeiter in sittenwidriger Weise für sich ausnutzen. Der Auftraggeber als Verkehrsunternehmen hat dem Lokführer eine entsprechende Zusatzbescheinigung auszustellen, lt. den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Abrechnung
Der Rechnungsbetrag ist fällig ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden in schriftlicher Form. Maßgebend für die Berechnung ist der schriftlich vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wird der vorgelegte Arbeitsnachweis nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen, gilt er als anerkannt. Der Kunde darf mit Ansprüchen gegen uns aufrechnen, sofern seine Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. TDD ist berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal mit 25,00 EUR zu berechnen.
§ 9 Bestellung
Die Bestellung des Auftraggebers erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form per Fax oder E Mail, ggf. auch per Post. Dies gilt auch nach mündlicher Vorbestellung. Andernfalls kann keine Auftragsbearbeitung stattfinden. Für kurzfristige Änderungen (innerhalb von 24 h) der bestehenden Bestellung, liegt es im ermessen der TDD Fahrtkosten bzw. Fahrgaststunden in Rechnung zu stellen. Für die notwendige Übernachtung hat in diesem Fall der Auftraggeber Sorge zu tragen und die Kosten hierfür zu übernehmen. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Leistungsbeginn, wird die bestellte Leistung zu 100% zu den vereinbarten Konditionen berechnet, andernfalls kostenfrei.
§ 10 Ausfall von TDD-Mitarbeitern
Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens TDD erschwert oder gefährdet wird, behält sich TDD vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der zuständigen Niederlassung von TDD. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.
Stand Mai 2016